WEEE und RoHS
Elektro- und Elektronikgeräte gehören heute zum täglichen Leben, doch ihre Nutzungsdauer ist begrenzt. Viele Geräte werden entsorgt, obwohl sie defekt oder lediglich technisch überholt sind und teilweise noch funktionieren würden. Dadurch entsteht erheblicher Elektroschrott – in Deutschland aktuell rund zwei Millionen Tonnen pro Jahr.
Um die Umweltbelastung zu reduzieren, hat die Europäische Union im Jahr 2003 die Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die fachgerechte Entsorgung elektrischer und elektronischer Altgeräte sowie die Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) zur Einschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in solchen Geräten verabschiedet.
In Deutschland wurden beide EU-Vorgaben durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in nationales Recht überführt.
Bedeutung von WEEE?
Die Abkürzung WEEE steht für „Waste Electrical and Electronic Equipment“. Seit dem 24. März 2006 sind Hersteller, Importeure und sogenannte Erstinverkehrbringer in Deutschland verpflichtet, Altgeräte kostenlos zurückzunehmen und gemäß den vorgeschriebenen Umweltstandards ordnungsgemäß zu verwerten oder zu entsorgen.
Um die Belastung der Umwelt zu reduzieren, hat die Europäische Union im Jahr 2003 die Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die sachgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie die Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) zur Begrenzung bestimmter gefährlicher Stoffe in solchen Geräten verabschiedet.
In Deutschland wurden beide EU-Richtlinien durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in geltendes nationales Recht überführt.
WEEE Ziele
Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Umweltbelastung zu senken, wertvolle Rohstoffe zu erhalten und das Aufkommen an Elektroschrott deutlich zu reduzieren. Hersteller sind verpflichtet, für eine umweltverträgliche Behandlung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu sorgen. Damit übernehmen sie die Verantwortung für ihre Produkte und müssen bereits bei der Entwicklung den gesamten Lebenszyklus der Geräte berücksichtigen.
Zur Umsetzung dieser Ziele verabschiedete die Europäische Union im Jahr 2003 die WEEE-Richtlinie 2002/96/EG (Waste Electrical and Electronic Equipment) über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Behandlung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie die RoHS-Richtlinie 2002/95/EG (Restriction of Hazardous Substances), die den Einsatz bestimmter gefährlicher Stoffe in solchen Geräten begrenzt.
In Deutschland wurden beide EU-Vorgaben durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in nationales Recht überführt.
Rohstoffe werden immer knapper
Aus diesem Grund spielt die Wiederverwertung eine zentrale Rolle. Für große Elektrogeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen oder Geldautomaten schreibt die Richtlinie heute eine Wiederverwendung oder stoffliche Verwertung von mindestens 75 % des Gewichts vor. Bei Geräten der Unterhaltungselektronik sowie im IT- und Telekommunikationsbereich müssen mindestens 65 % erreicht werden. Für Kleingeräte, elektrische Werkzeuge und elektrisch betriebene Spielwaren gilt immer noch eine Quote von mindestens 50 %.
Das ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. Denn über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Rückgewinnung von Materialien – werden so deutlich weniger Rohstoffe und Energie benötigt.
Zur Erreichung dieser Ziele hat die Europäische Union im Jahr 2003 die WEEE-Richtlinie 2002/96/EG (Waste Electrical and Electronic Equipment) über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie die RoHS-Richtlinie 2002/95/EG (Restriction of certain Hazardous Substances) zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in solchen Geräten verabschiedet.
In Deutschland wurden beide EU-Richtlinien mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in nationales Recht überführt.
