WEEE und RoHS

Elektro- und Elektronikgeräte sind heute unentbehrlich. Die Lebensdauer dieser Geräte ist allerdings begrenzt. Defekte oder zum Teil auch veraltete, eigentlich noch funktionstüchtige Geräte landen auf dem Müll und werden so zu problematischem Elektroschrott. In Deutschland fallen derzeit jährlich etwa 2 Millionen Tonnen davon an.

Um eine Verringerung der Umweltbelastung zu erzielen hat die EU im Jahre 2003 die WEEE Richtlinien 2002/96/EG (WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment) über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie das RoHS 2002/95/EG (RoHS – Restriction of certain Hazardous Substances) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten verabschiedet.

In Deutschland wurden diese beiden Richtlinien im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in nationales Recht umgesetzt.

Was bedeutet WEEE?

WEEE ist die Abkürzung für “Waste Electrical and Electronic Equipment”. Nach dieser Richtlinie sind deutsche Hersteller, Importeure und Erstinverkehrbringer seit dem 24. März 2006 verpflichtet, Altgeräte kostenfrei wieder zurück zu nehmen und nach vorgegebenen Standards umweltverträglich zu entsorgen bzw. zu verwerten.

Um eine Verringerung der Umweltbelastung zu erzielen hat die EU im Jahre 2003 die WEEE Richtlinien 2002/96/EG (WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment) über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie das RoHS 2002/95/EG (RoHS – Restriction of certain Hazardous Substances) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten verabschiedet.

In Deutschland wurden diese beiden Richtlinien im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in nationales Recht umgesetzt.

Ziele von WEEE

Mit der Richtlinie soll eine Verringerung der Umweltbelastung und ein Erhalt von Rohstoffen, sowie die Reduktion von Elektroschrott erzielt werden. Die Hersteller müssen eine umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gewährleisten. Sie müssen Produktverantwortung übernehmen und bereits bei der Herstellung die gesamte Lebensspanne der Geräte im Fokus haben.

Um eine Verringerung der Umweltbelastung zu erzielen hat die EU im Jahre 2003 die WEEE Richtlinien 2002/96/EG (WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment) über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie das RoHS 2002/95/EG (RoHS – Restriction of certain Hazardous Substances) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten verabschiedet.

In Deutschland wurden diese beiden Richtlinien im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in nationales Recht umgesetzt.

Rohstoffe werden knapp

Deshalb ist Wiederverwertung so wichtig. Die Richtlinien sehen für Großgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen oder Geldautomaten heute eine Wiederverwertung der Einzelteile oder eine stoffliche Verwertung von mindestens 75 Gewichts-% vor. Bei Unterhaltungselektronik und bei Geräten aus dem IT- und Telekommunikationsbereich sind es 65 %. Für Hauskleingeräte, elektrische Werkzeuge sowie strombetriebene Spielzeug sind es immer noch 50 %.

Ein wirklich sinnvoller Schritt. Denn entlang der Kette von der Produktion über die Nutzung und Wiederverwertung von Geräten werden dadurch möglichst wenig Energie und Rohstoffe verbraucht.

Um eine Verringerung der Umweltbelastung zu erzielen hat die EU im Jahre 2003 die WEEE Richtlinien 2002/96/EG (WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment) über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie das RoHS 2002/95/EG (RoHS – Restriction of certain Hazardous Substances) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten verabschiedet.

In Deutschland wurden diese beiden Richtlinien im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in nationales Recht umgesetzt.